Google AdSene mit Änderungen und Tradedoubler mit neuer AGB

In dieser Woche sorgte Tradedoubler für Aufsehen. Fast in der gesamten Blogosphäre wurde darüber berichtet. Aber auch Google AdSene kommt mit Änderungen daher – bei den Richtlinien. Mehr dazu erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Tradedoubler mit neuer AGB

Für Aufsehen erregte Tradedoubler mit seiner neuen AGB, denn man muss ab sofort mindestens 10.000 Euro Strafe zahlen, wenn man den Vertrag absichtlich bricht. Mehr Informationen erhaltet ihr HIER oder auch HIER.

Damit hat man erreicht, dass viele Publisher ihren Account gelöscht haben.

Google AdSense – Änderung bei Programmrichtlinie

Etwas ausführlicher möchte ich mich mit Google AdSense auseinandersetzen, da hier scheinbar noch nicht soviel in der Blogosphäre geschrieben wurde. Im offiziellen Google AdSene Blog erfährt man, dass man die Seite zu den Programmrichtlinien verbessert hat (es ist übersichtlicher geworden), aber auch, dass neue Informationen hinzugekommen sind. Das meiste ist noch selbstverständlich, aber folgender Satz hat mich dann doch stutzig gemacht:

Bei der Implementierung der Anzeigen ist darauf zu achten, dass diese vom übrigen Content auf der Seite unterscheidbar bleiben.

Heißt das jetzt, dass man die Werbung vom Hintergrund und Rahmen nicht mehr so gestalten werden darf, wie die Seite selbst? Wenn ja, so hat dies zu bedeuten, dass “Blend” Werbung nicht mehr zulässig ist. Gerade dies hat Peer Wandiger auf SiN bei seinen Artikel “AdSense einnahmen verdoppeln” ebenfalls im Aufgebot und bei vielen anderen Webmastern scheint dieses Rezept auch aufzugehen, denn es ist wirklich diejenige Werbefläche, die am häufigsten angeklickt wird.

Wer diese Auslegung anders sieht, soll es mir bitte erklären – Es meine Deutung dieser Aussage.

Der Autor

Paul ist der Admin von Blogwissen.

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